ExoAlpin

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB für die Vermietung von Roboter-Exoskeletten durch ExoAlpin. Stand: April 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen ExoAlpin ([BITTE ERGÄNZEN: Firmenname, Adresse], nachfolgend „Vermieter“) und Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Überlassung von Roboter-Exoskeletten zu Freizeitzwecken (alpine Wanderungen, Ski-Touring und vergleichbare Aktivitäten).

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Es gilt österreichisches Recht.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage (invitatio ad offerendum).

Mit Absenden der Online-Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jedes Angebot anzunehmen.

Der Mieter erhält nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung per E-Mail, die alle wesentlichen Vertragsinhalte (Gerät, Standort, Mietzeitraum, Preis) zusammenfasst.

§ 3 Persönliche Voraussetzungen

Mindestalter: Die Nutzung ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Personen zwischen 16 und 17 Jahren dürfen das Gerät nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nutzen, der gemeinsam mit dem Minderjährigen anwesend sein muss.

Körperliche Eignung: Der Mieter versichert bei Buchung, keine bekannten körperlichen Einschränkungen zu haben, die eine sichere Nutzung des Exoskeletts ausschließen. Personen mit Herzschrittmachern, aktiven Implantaten, schweren Gleichgewichtsstörungen oder nach kürzlichen Operationen an Rücken, Hüfte oder Beinen sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Körpermaße: Das Gerät ist für Nutzer zwischen 155 cm und 195 cm Körpergröße sowie einem Körpergewicht bis 100 kg ausgelegt. Buchungen außerhalb dieser Parameter können aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.

Nüchternheit: Die Nutzung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, ist strengstens untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, die Geräteausgabe zu verweigern.

§ 4 Geräteübergabe und Einweisung

Zu Beginn jedes Mietzeitraums erfolgt eine obligatorische Einweisung durch geschultes ExoAlpin-Personal am jeweiligen Standort. Der Mieter ist verpflichtet, an dieser Einweisung vollständig teilzunehmen und das Gerät erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Personal zu verwenden.

Der Mieter hat das Gerät bei Übergabe auf erkennbare Schäden zu prüfen und etwaige Mängel vor Nutzungsbeginn schriftlich (per E-Mail oder auf dem Übergabeprotokoll) zu dokumentieren. Spätere Schadensreklamationen sind nur möglich, wenn der Schaden bei Übergabe nicht erkennbar war.

Das Gerät gilt als mängelfrei übernommen, sofern keine Beanstandung bei Übergabe erfolgt.

§ 5 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet:

  • das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß für alpine Wander- und Ski-Touring-Aktivitäten zu verwenden;
  • das Gerät nicht an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten;
  • das Gerät sorgsam zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen;
  • das Gerät nur innerhalb der in der Einweisung kommunizierten technischen Grenzen zu betreiben;
  • das Gerät nicht zu manipulieren, zu öffnen oder zu modifizieren;
  • Schäden, Funktionsstörungen oder Unfälle unverzüglich dem Standortpersonal oder unter info@exoalpin.com zu melden;
  • das Gerät pünktlich zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am Standort abzugeben.

§ 6 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website unter „Modelle“ ersichtlich.

Die Zahlung erfolgt bei Online-Buchung vollständig zum Zeitpunkt der Buchung über den bereitgestellten Zahlungsdienstleister. Eine Buchung gilt erst mit vollständigem Zahlungseingang als bestätigt.

Bei Verlängerung des Mietzeitraums am Standort gilt der zum Verlängerungszeitpunkt gültige Tagespreis. Die Verlängerung ist nur vorbehaltlich der Geräteverfügbarkeit möglich.

§ 7 Stornierung und Rücktritt

Mehr als 72 h vor Mietbeginn

Volle Rückerstattung

24–72 h vor Mietbeginn

50 % Rückerstattung

Weniger als 24 h vor Mietbeginn

Keine Rückerstattung

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung (No-Show) besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Dem Mieter steht kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG) zu, da der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten zu einem spezifischen Termin betrifft.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen oder aus Sicherheitsgründen Buchungen kostenfrei zu stornieren. In diesem Fall wird der vollständige Betrag zurückerstattet.

§ 8 Haftung des Mieters für Schäden am Gerät

Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgerät, die während des Mietzeitraums durch unsachgemäße Handhabung, Sturz, Beschädigung durch Dritte oder Verlust entstehen, soweit dieser Schaden nicht bereits bei Übergabe dokumentiert war.

Im Schadensfall wird der Mieter unverzüglich per E-Mail über den festgestellten Schaden und die voraussichtlichen Reparaturkosten informiert. Bei Totalverlust oder unwirtschaftlicher Reparatur wird der Zeitwert des Geräts in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und/oder Sportversicherung, die Schäden an gemieteten Geräten abdeckt. Eine solche Versicherung ist nicht im Mietpreis enthalten.

§ 9 Haftungsbeschränkung des Vermieters

Alpine Aktivitäten sind mit naturgemäßen Risiken verbunden, die auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Exoskeletts nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Der Mieter nimmt diese Risiken bewusst und eigenverantwortlich in Kauf.

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung des Mietgeräts entstehen, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Stürze, Witterungseinflüsse oder alpintypische Gefahren.

Die Haftung für Personenschäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt von dieser Einschränkung unberührt (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).

§ 10 Rückgabe

Das Mietgerät ist pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin am gebuchten Standort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache wird für jede angefangene Stunde der Verzögerung ein Aufpreis in Höhe von 1/8 des Tagespreises fällig.

Das Gerät muss gereinigt und vollständig (inklusive aller Zubehörteile und Akkus) zurückgegeben werden. Fehlende Zubehörteile werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Mietvertrags erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 12 Änderungen der AGB

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern der Mieter nicht vorher widerspricht. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters ausschließlich zuständig. Für Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand nach KSchG unberührt.

EU-Verbraucher können auch die OS-Plattform der Europäischen Kommission nutzen. ExoAlpin ist nicht verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, und nimmt daran grundsätzlich nicht teil.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.