§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen ExoAlpin (vollständige Vermieterangaben — Firmenname und Anschrift — wird vor dem öffentlichen Launch ergänzt; nachfolgend „Vermieter“) und Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Überlassung von Roboter-Exoskeletten zu Freizeitzwecken (alpine Wanderungen, Ski-Touring und vergleichbare Aktivitäten).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Es gilt österreichisches Recht.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage (invitatio ad offerendum).
Mit Absenden des Buchungsformulars übermittelt der Mieter eine unverbindliche Buchungsanfrage und gibt ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Die Anfrage allein begründet weder einen Vertrag noch eine verbindliche Reservierung oder einen Anspruch auf Geräteverfügbarkeit. Über die Website erfolgt keine automatische Buchungsbestätigung.
Der Vermieter prüft die Anfrage und ist nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Anfrage in einer gesonderten E-Mail ausdrücklich bestätigt. Diese Bestätigung fasst die wesentlichen Vertragsinhalte (Gerät, Standort, Mietzeitraum, Preis, Zahlungsweg) zusammen.
Bis zu dieser Bestätigung kann der Mieter seine Buchungsanfrage jederzeit kostenfrei und formlos (z. B. per E-Mail an info@exoalpin.com) zurückziehen.
§ 3 Persönliche Voraussetzungen
Mindestalter: Die Nutzung ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Personen zwischen 16 und 17 Jahren dürfen das Gerät nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nutzen, der gemeinsam mit dem Minderjährigen anwesend sein muss.
Körperliche Eignung: Der Mieter versichert bei der Buchungsanfrage, keine bekannten körperlichen Einschränkungen zu haben, die eine sichere Nutzung des Exoskeletts ausschließen. Personen mit Herzschrittmachern, aktiven Implantaten, schweren Gleichgewichtsstörungen oder nach kürzlichen Operationen an Rücken, Hüfte oder Beinen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Körpermaße: Das Gerät ist für Nutzer zwischen 155 cm und 195 cm Körpergröße sowie einem Körpergewicht bis 100 kg ausgelegt. Buchungen außerhalb dieser Parameter können aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.
Nüchternheit: Die Nutzung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, ist strengstens untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, die Geräteausgabe zu verweigern.
§ 4 Geräteübergabe und Einweisung
Zu Beginn jedes Mietzeitraums erfolgt eine obligatorische Einweisung durch geschultes ExoAlpin-Personal am jeweiligen Standort. Der Mieter ist verpflichtet, an dieser Einweisung vollständig teilzunehmen und das Gerät erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Personal zu verwenden.
Der Mieter hat das Gerät bei Übergabe auf erkennbare Schäden zu prüfen und etwaige Mängel vor Nutzungsbeginn schriftlich (per E-Mail oder auf dem Übergabeprotokoll) zu dokumentieren. Spätere Schadensreklamationen sind nur möglich, wenn der Schaden bei Übergabe nicht erkennbar war.
Das Gerät gilt als mängelfrei übernommen, sofern keine Beanstandung bei Übergabe erfolgt.
§ 5 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
§ 6 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die auf der Website angezeigten Preise sind unverbindliche Richtpreise; maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung genannte Preis.
Über die Website findet derzeit keine Online-Zahlung statt; bei der Anfrage werden keine Zahlungsdaten erhoben. Die Zahlung wird erst nach der ausdrücklichen Bestätigung der Buchungsanfrage fällig und erfolgt über den in der Bestätigung mitgeteilten, gesondert vereinbarten Zahlungsweg. Bis zur Bestätigung entsteht keine Zahlungsverpflichtung.
Bei Verlängerung des Mietzeitraums am Standort gilt der zum Verlängerungszeitpunkt gültige Tagespreis. Die Verlängerung ist nur vorbehaltlich der Geräteverfügbarkeit möglich.
§ 7 Gutscheine
Über die Website kann eine unverbindliche Gutscheinanfrage (Vormerkung) übermittelt werden. Mit dem Absenden ist der Gutschein noch nicht gekauft, nicht bezahlt, nicht aktiviert und nicht ausgestellt. Ein in der Vorschau angezeigter Code dient nur der Veranschaulichung und ist nicht gültig.
Der Vermieter meldet sich nach Eingang der Anfrage mit den Zahlungs- und Ausstellungsdetails. Der Gutschein wird erst nach Bestätigung und vollständiger Zahlung ausgestellt und ist erst ab Ausstellung gültig. Die Gültigkeitsdauer und die Einlösebedingungen werden bei der Ausstellung festgelegt und gemeinsam mit dem Gutschein mitgeteilt.
Die Einlösung erfolgt durch Angabe des ausgestellten Gutschein-Codes im Rahmen einer Buchungsanfrage. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Der Umgang mit einem etwaigen Restbetrag wird bei der Ausstellung festgelegt.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
Solange noch keine verbindliche Buchungsbestätigung vorliegt, kann eine Buchungsanfrage jederzeit kostenfrei zurückgezogen werden (siehe § 2). Die folgenden Stornobedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Bestätigung und beziehen sich auf bereits geleistete Zahlungen:
Mehr als 72 h vor Mietbeginn
Volle Rückerstattung
24–72 h vor Mietbeginn
50 % Rückerstattung
Weniger als 24 h vor Mietbeginn
Keine Rückerstattung
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung (No-Show) besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Dem Mieter steht kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG) zu, da der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten zu einem spezifischen Termin betrifft.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen oder aus Sicherheitsgründen Buchungen kostenfrei zu stornieren. In diesem Fall wird der vollständige Betrag zurückerstattet.
§ 9 Haftung des Mieters für Schäden am Gerät
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgerät, die während des Mietzeitraums durch unsachgemäße Handhabung, Sturz, Beschädigung durch Dritte oder Verlust entstehen, soweit dieser Schaden nicht bereits bei Übergabe dokumentiert war.
Im Schadensfall wird der Mieter unverzüglich per E-Mail über den festgestellten Schaden und die voraussichtlichen Reparaturkosten informiert. Bei Totalverlust oder unwirtschaftlicher Reparatur wird der Zeitwert des Geräts in Rechnung gestellt.
Kaution: Sofern für die Überlassung eine Kaution vorgesehen ist, werden deren Höhe, Zahlungsweise und die Bedingungen für die Rückzahlung vor Nutzungsbeginn — im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung — gesondert ausgewiesen und vereinbart. Eine Kaution dient ausschließlich der Absicherung etwaiger Schäden oder ausstehender Beträge und wird, soweit nicht in Anspruch genommen, nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und/oder Sportversicherung, die Schäden an gemieteten Geräten abdeckt. Eine solche Versicherung ist nicht im Mietpreis enthalten.
§ 10 Haftungsbeschränkung des Vermieters
Alpine Aktivitäten sind mit naturgemäßen Risiken verbunden, die auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Exoskeletts nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Der Mieter nimmt diese Risiken bewusst und eigenverantwortlich in Kauf.
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung des Mietgeräts entstehen, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Stürze, Witterungseinflüsse oder alpintypische Gefahren.
Die Haftung für Personenschäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt von dieser Einschränkung unberührt (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).
§ 11 Rückgabe
Das Mietgerät ist pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin am gebuchten Standort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache wird für jede angefangene Stunde der Verzögerung ein Aufpreis in Höhe von 1/8 des Tagespreises fällig.
Das Gerät muss gereinigt und vollständig (inklusive aller Zubehörteile und Akkus) zurückgegeben werden. Fehlende Zubehörteile werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Bei der Rückgabe werden Gerät und Zubehör gemeinsam einer Sichtprüfung unterzogen. Festgestellte Auffälligkeiten oder Schäden werden dokumentiert; etwaige Ansprüche richten sich nach den vorab vereinbarten Bedingungen (§ 9).
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Mietvertrags erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 13 Änderungen der AGB
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern der Mieter nicht vorher widerspricht. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters ausschließlich zuständig. Für Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand nach KSchG unberührt.
EU-Verbraucher können auch die OS-Plattform der Europäischen Kommission nutzen. ExoAlpin ist nicht verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, und nimmt daran grundsätzlich nicht teil.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.